Ökostromverkauf an Mieter ermöglichen

Der Ökostromverkauf in vermieteten Mehrfamilienhäusern muss zukünftig unbürokratisch möglich sein. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich des heutigen Regierungsbeschlusses über eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). „Will die Große Koalition die Potenziale dezentraler Stromerzeugung durch Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke nutzen, muss der Ökostromverkauf an Mieter künftig als Eigenversorgung gelten. Außerdem muss auf die geplante Belastung des selbst erzeugten Stroms mit EEG-Umlage im Wohngebäudebereich gänzlich verzichtet werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

Auch nach dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts gelten Vermieter, die Ökostrom erzeugen und ihren Mietern anbieten möchten, rechtlich als Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Dies hat zusätzliche bürokratische Lasten zur Folge. „Private Vermieter dürfen vom Gesetzgeber nicht wie milliardenschwere Stromkonzerne behandelt werden“, beklagte Kornemann. Beispielsweise sollte eine Vereinbarung über die Stromabnahme des Mieters im Mietvertrag geregelt werden können.