Die Mietpreisbremse muss sofort gestoppt werden. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (Az. 235 C 133/13). Das Gericht hat dem aktuellen Berliner Mietspiegel die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. Er könne somit nicht zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden. „Die Mietpreisbremse darf nicht eingeführt werden, weil bundesweit vergleichbare Urteile zu erwarten sind. Mieter und Vermieter sind jetzt erst recht nicht mehr in der Lage, die ortsübliche Vergleichsmiete rechtssicher zu bestimmen“, kommentierte Kai Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund.
Nach dem Gesetz zur Mietpreisbremse dürfen Neuvertragsmieten grundsätzlich nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In vielen Gemeinden werden Mietspiegel erstellt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen. „Nun rächt es sich, dass Mietspiegel oftmals politisch beeinflusst werden und damit den Mietmarkt nicht mehr korrekt abbilden. Wer die Mietpreisbremse will, muss dafür sorgen, dass die Mietspiegel zukünftig auf einer repräsentativen und nicht manipulierten Basis beruhen“, forderte Warnecke.