„Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beschleunigt eine fatale Fehlentwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt: Die Wohnungsnachfrage wird weiter angekurbelt, die Wohnraumknappheit in den Ballungszentren also weiter verschärft.“ Mit diesen Worten kommentierte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, den Gesetzentwurf der Großen Koalition, der heute im Rechtsausschuss des Bundestages beraten wird.
Das Gesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes die Fortsetzung einer Reihe vergeblicher Versuche, Wohnraummangel mit Mietenregulierungen statt mit Wohnungsbau zu bekämpfen. „Noch nie wurde das Mietrecht innerhalb kurzer Zeit so oft geändert. Völlig inakzeptabel und ganz offensichtlich planlos ist dabei, dass gar nicht abgewartet und evaluiert wird, ob und wie sich die einzelnen Regelungen auf die Wohnungsmärkte auswirken“, so Warnecke.
Private Eigentümer sind durch die geplante Ausweitung des Betrachtungszeitraums in besonderem Maße betroffen: Sie müssen mit der Miete sämtliche laufende Kosten – Instandhaltung, Bewirtschaftung, gesetzlich verpflichtende Modernisierungen und Kreditfinanzierung – tragen, profitieren dabei jedoch nicht von den Preisvorteilen, die große Wohnungsunternehmen aushandeln können. Kleinvermieter sind damit darauf angewiesen, die Mieten regelmäßig mit Hilfe der Mietspiegel anzupassen. „Wenn der Staat nun durch dieses Gesetz die Mietspiegel manipuliert, steigt die Gefahr, dass langfristig immer mehr private Vermieter die Vermietung aufgeben müssen“, warnte Verbandspräsident Warnecke.